| ECOFIBRE GD 9 Einblasdämmung ist als Wärmedämmstoff für den nachträglichen Einbau im Holzrahmenbau bzw. in Holztafelkonstruktionen gemäß der Zulassungsnr. Z-23.11-1753 vom Deutschen Institut für Bautechnik in Berlin zugelassen. |
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Hier sehen Sie wie einfach die nachträgliche Einblasdämmung im Holzrahmenbau mit Steinwollflocken durchgeführt werden kann. Zu Demonstrationszwecken wird ein, aus Holzrahmen, konstruierter Hohlkörper mit der nichtbrennbaren ECOFIBRE GD 9 Hohlraumdämmung gefüllt. Ein mittig gebohrtes Loch ermöglicht die Verfüllung des Hohlraumes mit einer abgewinkelten Einblasdüse. Zur besseren Abdichtung kann man etwas Hanfwolle um die Düsenspitze wickeln. Das Steinwollegranulat wird mit einer Einblasmaschine in den Hohlraum eingeblasen. |
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Nach dem Verarbeiten ist der gesamte Hohlraum vollständig mit ECOFIBRE GD 9 Einblasdämmung verfüllt. Die Einblasrohdichte kann je nach Luftdruck innerhalb eines bestimmten Bereiches variiert werden. Ein Blick in das Bohrloch zeigt, dass der Holzrahmen bis zur Mitte vollständig ausgefüllt ist. Das Bohrloch kann anschließend einfach mit einer Kappe oder einem Holzstopfen verschlossen werden und ist somit nach Beendigung der Dämmmaßnahme kaum sichtbar. |
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Öffnet man nun den Hohlkörper sieht man, dass die Hohlraumkonstruktion vollständig bis in alle Ecken ausgefüllt wurde. Durch den voreingestellten Luftdruck wird eine optimale Einblasrohdichte erreicht, sodass eine Verzahnung der Steinwollefasern entsteht. Hierdurch wird eine unerwünschte nachträgliche Setzung bzw. ein Nachsacken der Einblasdämmung vermieden. Somit wird eine erneute Hohlraumbildung ausgeschlossen. Die Verzahnung der Steinwollefasern ist so stark, dass sich die nachträglich eingeblasene Wärmedämmschicht nahezu zu einer Platte verbindet. Selbst durch Kippen der Holzrahmenkonstruktion wird die ECOFIBRE GD 9 Einblasdämmung nicht zerstört, sondern bleibt dort wo sie eingebaut wurde. |
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