Eine Wohnungstrennwand oder Gebäudetrennwandfuge zu dämmen, macht in dreierlei Hinsicht Sinn. Die Dämmung bringt zunächst einen guten Wärmeschutz, dadurch, dass die Luftzirkulation (verursacht durch Transmission und Konvektion) zwischen den Wohnungen bzw. Gebäuden gestoppt wird. Zudem schützt eine nachträglich eingebrachte Dämmung auch vor unerwünschten Schallübertragungen. Im Brandfall kann eine nicht brennbare Steinwolleflocke vor einem Brandüberschlag schützen. Das Bild zeigt die nachträgliche Einbringung einer Einblasdämmung aus Steinwolle in eine Gebäudetrennfuge. Der hier verwendete A1 Dämmstoff (Ecofibre XIL 2) ist nicht brennbar und verfügt über einen Schmelzpunkt ≥ 1000°C.
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