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Wohnungstrennwand dämmen

Eine Wohnungstrennwand oder Gebäudetrennwandfuge zu dämmen, macht in dreierlei Hinsicht Sinn. Die Dämmung bringt zunächst einen guten Wärmeschutz, dadurch, dass die Luftzirkulation (verursacht durch Transmission und Konvektion) zwischen den Wohnungen bzw. Gebäuden gestoppt wird. Zudem schützt eine nachträglich eingebrachte Dämmung auch vor unerwünschten Schallübertragungen. Im Brandfall kann eine nicht brennbare Steinwolleflocke vor einem Brandüberschlag schützen. Das Bild zeigt die nachträgliche Einbringung einer Einblasdämmung aus Steinwolle  in eine Gebäudetrennfuge. Der hier verwendete A1 Dämmstoff (Ecofibre XIL 2) ist nicht brennbar und verfügt über einen Schmelzpunkt 1000°C. Der Einbau unserer einblasbaren Dämmung kann bei guter Zugänglichkeit von oben erfolgen oder falls erforderlich auch per Einblasdüse durch die Wand geblasen werden. Mit der Einbringung per Einblaslanze ist bei einigen Objekten auch die Dämmung seitlich bzw. von vorne möglich. Die Verarbeitungsweise des Dämmstoffes ist objektbezogen zu entscheiden. Das Bild zeigt das sogenannte „Schlauchen von oben“, d.h. dass der Förderschlauch von oben in die Gebäudetrennfuge eingezogen wird, um das Dämmmaterial zu verteilen. Wo Dämmplatten nachträglich nicht mehr eingebaut werden können, sind unsere Dämmflocken unverzichtbar. Selbst starke Unebenheiten bzw. variierende Gebäudetrennfugen stellen kein Problem dar. Unsere Steinwolleflocken passen sich dem Hohlraum vollständig an. Haben Sie Fragen zum System oder zum Einblasdämmprodukt? Zögern Sie nicht, wir beraten Sie gerne.

Wohnungstrennwand dämmen was last modified: Februar 10th, 2023 by Ecofibre
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